1. Glutenhaltiges Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
2. Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse.
3. Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse.
4. Fisch und daraus hergestellte Erzeugnisse.
5. Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse.
6. Soja und daraus hergestellte Erzeugnisse.
7. Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose).
8. Schalenfrüchte, nämlich: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse und Queenslandnüsse.
9. Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse.
10. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse.
11. Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse.
12. Schwefeldioxid und Sulfite.
13. Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse.
14. Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse.
15. Mögliche Kontaminationen durch vorherige Verarbeitungsschritte (das Öl, das zum Frittieren von Fisch, Krebstieren und Weichtieren verwendet wird, wird auch für andere frittierte Speisen verwendet).
(A) Produkt, das unmittelbar nach dem Garen schnell heruntergekühlt wurde, um bakterielles Wachstum zu verhindern.
(B) Produkt, das frisch oder an Bord schnell tiefgefroren wurde, um roh verzehrt zu werden.
(*) Aus Gründen der Produktverfügbarkeit können auch tiefgekühlte und/oder gefrorene Produkte verwendet werden.